Rotmilan durch Tellereisen getötet – Täter verurteilt!

Veröffentlicht am 20.12.2015

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Dass Tellereisen seit 20 Jahren verboten sind, hat den jetzt verurteilten Täter nicht interessiert (Foto: Melanie Kwiatkowski).

In St. Johann-Bleichstetten (Landkreis Reutlingen) wurde der Täter verurteilt, dessen illegal aufgestellte Greifvogelfalle im Frühsommer einen Rotmilan das Leben gekostet hatte. Der Eigentümer wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tiertötung zu einer Geldstrafe von 2000 € verurteilt. Der NABU-Landesverband B-W. hatte bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutz- und das Tierschutzgesetz erstattet.

Der Vogel war in eine im Garten des Geflügelzüchters aufgestellte Tellereisen-Falle geraten, die beide Beine des streng geschützten Greifvogels fast vollständig durchtrennte. Seine Verletzungen waren so schwer, dass jede Hilfe zu spät kam und das Tier eingeschläfert werden musste: „Der Bericht des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) belegt, dass der Vogel offene Brüche an beiden Füßen hatte, seine Füße waren fast vollständig durchtrennt“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann. Schlagfallen diesen Typs sind besonders brutal, denn sie töten die Opfer selten sofort. Die müssen mit eingeklemmten und zerschmetterten Gliedmaßen besonders qualvoll leiden. Tellereisen-Fallen sind deshalb bereits seit 20 Jahren EU-weit verboten.