Totfunde von Greifvögeln und Eulen

Veröffentlicht am 22.02.2024

Funde von toten Greifvögeln und Eulen sollten der Polizei und/oder dem Veterinäramt gemeldet werden und immer umgehend in das nächstgelegene Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) bzw. ersatzweise zu den lokalen Veterinärbehörden der Land- und Stadtkreise zur Analyse gebracht werden.

Dies ist bei der derzeitig grassierenden Vogelgrippe-Pandemie sowieso selbstverständlich, aber es sollte auch bei vermeintlich „offensichtlichen“ Todesursachen erfolgen – oftmals liegen beispielsweise die Ursachen für Kollisionen mit Verkehr oder Hindernissen in Vorerkrankungen oder gar Vergiftungen oder es lassen sich die Spuren eines Abschusses nur durch eine Röntgenaufnahme belegen. Auch die an Anzahl zunehmenden Opfer eines Stromschlags sollten immer durch eine CVUA analysiert werden – nur so liegen rechtsverbindliche und juristisch belastbare Erkenntnisse vor. Alle anderen Untersuchungen sind zum einen gesetzlich nicht gestattet, aber vor allem sind die möglichen Resultate ohne juristische Bedeutung! Die Analysen werden von den Untersuchungsämtern kostenlos durchgeführt und der Einlieferer erhält umgehend die Analyseergebnisse zugesandt.

Alle ornithologischen, aber auch juristischen Hintergründe zum Thema Illegale Greifvogelverfolgung in Deutschland finden sich im aktualisierten Leitfaden des Komitees gegen den Vogelmord

Illegale Greifvogelverfolgung
erkennen – bekämpfen – verhindern
Leitfaden für Zeugen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden

Die mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) herausgegebene 40-seitige Broschüre richtet sich gezielt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Behörden sowie an alle Naturfreunde und potentielle Zeuginnen dieser Form von Artenschutzkriminalität. Als eine Art „Handbuch“ für den Umgang mit solchen Fällen stellt die Broschüre alle gängigen Methoden und betroffenen Arten anhand von Fotos und Fallbeispielen vor. Im Mittelpunkt steht dabei das Erkennen von Vergiftungen, Abschüssen und illegalen Fangeinrichtungen. Im Abschnitt „Greifvögel und das Gesetz“ werden alle für die Vollzugspraxis relevanten Vorschriften aus dem Jagd-, Naturschutz- und Tierschutzrecht zitiert und kommentiert.

Die Publikation enthält zudem umfangreiche Auswertungen aller in den Jahren 2005 bis 2021 von unserer Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) in Deutschland erfassten Fälle, so zum Beispiel auch eine „Verbreitungskarte“ aller Tatorte und eine Tabelle, aus der die Opferzahlen für alle betroffenen Arten hervorgehen. Eine Übersicht einschlägiger sowie rechtskräftiger Urteile soll dabei helfen, ähnliche Taten zu bewerten und besser in ein bestehendes Sanktionsgefüge einzuordnen. Im Abschnitt „Tipps und Tricks“ wird außerdem gezeigt, wie Tauben- und Geflügelhalter ihre Volieren und Ausläufe vor dem Zugriff von Habicht und Co. schützen können.

Gedruckte Exemplare können kostenlos beim Komitee gegen den Vogelmord oder auch direkt bei uns angefordert werden, die digitale Version kann auch über beide Homepages heruntergeladen werden.