Weitere Fälle illegaler Greifvogelverfolgung in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 04.12.2015

Zahlreiche Fälle aktueller illegaler Greifvogelverfolgung, darunter gezielte Vergiftungen und abscheuliche Verstümmelungen, werfen einen dunklen Schatten auf das Land Baden-Württemberg, das laut einer Statistik des NABU einen unrühmlichen zweiten Rang bei den registrierten Fällen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland einnimmt. Zuletzt wurde bei Plittersdorf (Landkreis Rastatt) am 13.November 2015 ein mit zwei Bleikugeln angeschossener Wanderfalke gefunden. Ein Schrotkorn im linken Flügel konnte operativ entfernt werden, ein zweites am Brustbein muss laut Tierarzt im Körper verbleiben, da es nicht operativ entfernbar ist.

Verletzter Wanderfalke
Juveniler, Wanderfalke mit abgetrenntem Fuß. Die glatten Wundränder belegen, dass das Bein durch ein sehr scharf schneidendes „Werkzeug“ abgetrennt worden ist. Der noch lebend aufgefundene Jungvogel musste aufgrund der Verletzung eingeschläfert werden (Foto: H. Ritter).

Ein besonders abstoßender Fall ereignete sich bereits im Sommer 2015 im Rems-Murr-Kreis. Hier wurde ein diesjähriger, noch lebender Wanderfalke mit abgetrenntem Fuß gefunden. Der Stummel des Laufes war noch vorhanden und frisch blutend. Der Wanderfalke musste aufgrund der Verletzung eingeschläfert werden. Laut der Befundmitteilung der zuständigen CVUA Stuttgart kann eine natürliche Ursache der Verletzung durch Beutegreifer ausgeschlossen werden:

„Durch die glatten Wundränder wird belegt, dass das linke Bein des Wanderfalkens im Bereich des Tarsometatarsus durch ein sehr scharf schneidendes „Werkzeug“ abgetrennt worden ist. […] Ein Verlust des Beines durch ein Tellereisen wird für möglich gehalten, wenn dieses scharfe und glattrandige Schneideflächen aufwies. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Bein durch einen scharfen Draht oder eine dünne Schnur abgeschnürt wurde und nach Gewebsnekrose abfiel.“

NABU und AGW haben jetzt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz.

Das Nachstellen und Vergiften von Greifvögeln sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 und 71) Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zusammen mit dem NABU-Landesverband Baden-Württemberg brachte die AGW zahlreiche Fälle der Jahre 2014 und 2015 zur Anzeige. Der Fahndungs- und Aufklärungserfolg war bislang gleich Null. Der bislang gewonnene Eindruck bekräftigt somit nachträglich die gemeinsame Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NABU Baden-Württemberg:
Wanderfalke im Rems-Murr-Kreis tödlich verletzt