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Jahrestagung der AGW Nordrhein-Westfalen

Die AGW-NRW lädt am Sonntag, dem 21. Februar 2016 (Beginn: 10.00 Uhr), zu ihrer diesjährigen Jahrestagung 2016 nach Recklinghausen ein. Alle Informationen und das Tagungsprogramm finden Sie in der Einladung.

Rotmilan durch Tellereisen getötet – Täter verurteilt!

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Dass Tellereisen seit 20 Jahren verboten sind, hat den jetzt verurteilten Täter nicht interessiert (Foto: Melanie Kwiatkowski).

In St. Johann-Bleichstetten (Landkreis Reutlingen) wurde der Täter verurteilt, dessen illegal aufgestellte Greifvogelfalle im Frühsommer einen Rotmilan das Leben gekostet hatte. Der Eigentümer wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tiertötung zu einer Geldstrafe von 2000 € verurteilt. Der NABU-Landesverband B-W. hatte bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutz- und das Tierschutzgesetz erstattet.

Der Vogel war in eine im Garten des Geflügelzüchters aufgestellte Tellereisen-Falle geraten, die beide Beine des streng geschützten Greifvogels fast vollständig durchtrennte. Seine Verletzungen waren so schwer, dass jede Hilfe zu spät kam und das Tier eingeschläfert werden musste: „Der Bericht des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) belegt, dass der Vogel offene Brüche an beiden Füßen hatte, seine Füße waren fast vollständig durchtrennt“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann. Schlagfallen diesen Typs sind besonders brutal, denn sie töten die Opfer selten sofort. Die müssen mit eingeklemmten und zerschmetterten Gliedmaßen besonders qualvoll leiden. Tellereisen-Fallen sind deshalb bereits seit 20 Jahren EU-weit verboten.

Weitere Fälle illegaler Greifvogelverfolgung in Baden-Württemberg

Zahlreiche Fälle aktueller illegaler Greifvogelverfolgung, darunter gezielte Vergiftungen und abscheuliche Verstümmelungen, werfen einen dunklen Schatten auf das Land Baden-Württemberg, das laut einer Statistik des NABU einen unrühmlichen zweiten Rang bei den registrierten Fällen illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland einnimmt. Zuletzt wurde bei Plittersdorf (Landkreis Rastatt) am 13.November 2015 ein mit zwei Bleikugeln angeschossener Wanderfalke gefunden. Ein Schrotkorn im linken Flügel konnte operativ entfernt werden, ein zweites am Brustbein muss laut Tierarzt im Körper verbleiben, da es nicht operativ entfernbar ist.

Verletzter Wanderfalke
Juveniler, Wanderfalke mit abgetrenntem Fuß. Die glatten Wundränder belegen, dass das Bein durch ein sehr scharf schneidendes „Werkzeug“ abgetrennt worden ist. Der noch lebend aufgefundene Jungvogel musste aufgrund der Verletzung eingeschläfert werden (Foto: H. Ritter).

Ein besonders abstoßender Fall ereignete sich bereits im Sommer 2015 im Rems-Murr-Kreis. Hier wurde ein diesjähriger, noch lebender Wanderfalke mit abgetrenntem Fuß gefunden. Der Stummel des Laufes war noch vorhanden und frisch blutend. Der Wanderfalke musste aufgrund der Verletzung eingeschläfert werden. Laut der Befundmitteilung der zuständigen CVUA Stuttgart kann eine natürliche Ursache der Verletzung durch Beutegreifer ausgeschlossen werden:

„Durch die glatten Wundränder wird belegt, dass das linke Bein des Wanderfalkens im Bereich des Tarsometatarsus durch ein sehr scharf schneidendes „Werkzeug“ abgetrennt worden ist. […] Ein Verlust des Beines durch ein Tellereisen wird für möglich gehalten, wenn dieses scharfe und glattrandige Schneideflächen aufwies. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Bein durch einen scharfen Draht oder eine dünne Schnur abgeschnürt wurde und nach Gewebsnekrose abfiel.“

NABU und AGW haben jetzt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Bundesnaturschutz- und Tierschutzgesetz.

Das Nachstellen und Vergiften von Greifvögeln sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 und 71) Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zusammen mit dem NABU-Landesverband Baden-Württemberg brachte die AGW zahlreiche Fälle der Jahre 2014 und 2015 zur Anzeige. Der Fahndungs- und Aufklärungserfolg war bislang gleich Null. Der bislang gewonnene Eindruck bekräftigt somit nachträglich die gemeinsame Forderung nach Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NABU Baden-Württemberg:
Wanderfalke im Rems-Murr-Kreis tödlich verletzt

50 Jahre Schutz von Fels und Falken

50. AGW – Jahrestagung

Festakt in Stuttgart

Mit einem Festakt im Stuttgarter Naturkundemuseum am Löwentor feierte die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU Baden-Württemberg am 15. November 2015 den 50. Jahrestag ihrer Gründung. Über 150 Mitarbeiter und interessierte Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet waren der der AGW gefolgt sich bei der Jubiläumstagung über die zurückliegenden Leistungen und die aktuellen Herausforderungen des Wanderfalkenschutzes zu informieren und auszutauschen. Der jahrzehntelange Einsatz hunderter ehrenamtlicher Helfer wurde mit einem 260-seitigen, reich bebilderten Jubiläumsband, den die AGW erarbeitet und gemeinsam mit der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg (OGBW) verlegt hat, gewürdigt.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite

Download Einladung als pdf

Wanderfalken und Uhus in Baden-Wuerttemberg 2010-2014

Die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz hat zusammen mit der LUBW die Verbreitung von Wanderfalken und Uhus in Baden-Württemberg im Zeitraum 2010 – 2014 veröffentlicht. Die Datensätze beider Arten stehen wahlweise als auf Basis von TK25-Quadranten gerasterten Karten oder shapefiles zum Download bereit.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Datenanfragen.

Vergiftete Wanderfalken: NABU stellt erneut Strafanzeige

Einen besonders gravierenden Fall illegaler Greifvogelverfolgung haben der NABU Baden-Württemberg und die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz am 21. Mai 2015 zur Anzeige gebracht. Zwar liegt der Fund von zwei toten Jungvögeln bereist nahezu ein Jahr zurück, aber erst kürzlich konnte durch die Analysen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) eine Vergiftung durch Chloralose nachweisen.

Bereits am 6. Juni 2014 wurden die beiden Wanderfalken in unmittelbarer Nähe des Brutplatzes im Landkreis Schwäbisch Hall tot aufgefunden, nachdem nur wenige Tage zuvor die insgesamt vier Jungvögel mit ihren Eltern nach dem Ausfliegen beobachtet werden konnten. Ein dritter Jungfalke und der weibliche Altvogel sind seit diesem Tag ebenfalls verschwunden, der vierte Jungvogel wurde fast leblos und krampfend im Gras aufgefunden und noch am Fundtag in einer Tierarztpraxis behandelt. Es ist davon auszugehen, dass der weibliche Altvogel einen vergifteten Beutevogel in den Horst eingetragen hat und neben ihr auch alle Jungvögel davon gefressen haben. Der überlebende Jungvogel wurde im NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen gepflegt und konnte am 14. Juni am Brutplatz wieder ausgewildert werden. Jedoch wurde er bereits am 30. Juli 2014 frischtot aufgefunden. Der männliche Altvogel lebt noch und ist am Brutplatz zu beobachten.

Da Wanderfalken sich nahezu ausschließlich von Vögeln ernähren, die sie in der Luft erbeuten, ist eine direkte Aufnahme von Rodentiziden oder Insektiziden in tödlicher Dosis durch den Wanderfalken ausgeschlossen. Es erscheint auch wenig wahrscheinlich, dass ein erbeuteter Vogel ohne direkte menschliche Einwirkung Rodentizide oder Insektizide in letaler Dosis für den Beutgreifer aufgenommen hat. Die Wanderfalken wurden darum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich mit Chloralose vergiftet und getötet.

Zur Sache Baden-Württemberg! Anschläge auf Greifvögel

Greifvögel werden vergiftet oder verenden in Fallen. Naturschützer
fordern deshalb eine Staatsanwaltschaft für Umweltverbrechen

Einen schockierenden Beitrag über die aktuellen Greifvogelvergiftungen in Baden-Württemberg sendete das SWR-Fernsehen am 21.5.2015 in dem Magazin „Zur Sache Baden-Württemberg!“ im SWR 3. Der Beitrag steht auch im Netz unter diesem Link zur Ansicht bereit.

Das neue Beringungsschema für Wanderfalken – Kennringe ab 2015 auch bei uns!

Die deutschlandweit einheitlichen Kennringe mit schwarzen Zeichen auf aluminiumfarbenem Hintergrund: der erste Buchstabe (links) oder Zahl (NRW, rechts) steht aufrecht lesbar über die gesamte Ringhöhe (für die Wanderfalken aus Baden-Württemberg wird dies zunächst ein 'P' sein), die beiden folgenden Buchstaben sind um 90° Grad gedreht und von unten nach oben abzulesen. Die Kombination ist zweimal auf dem Ring zu sehen.
Die neuen Kennringe: der erste Buchstabe oder Zahl steht aufrecht lesbar über die gesamte Ringhöhe (Baden-Württemberg: ab 2015 zunächst ein ‚P‘), die beiden folgenden Buchstaben sind um 90° Grad gedreht und von unten nach oben abzulesen. Diese Kombination steht zweimal auf dem Ring.

Rechtzeitig zu dieser Brutsaison 2015 ist es uns in Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus  den anderen Bundesländern gelungen, ein deutschlandweit einheitliches Beringungssystem für Wanderfalken zu vereinbaren. Dies bedeutet für die baden-württembergischen Wanderfalken, dass wir ab sofort auch Kennringe verwenden, die unsere bis dahin verwendeten „SOS“-Ringe ersetzen. Diese Kennringe ermöglichen durch wenige große, auch aus größerer Distanz ablesbare Buchstaben auf dem Ring die eindeutige und individuelle Identifizierung eines Vogels. Beispielsweise lässt sich mit einem Spektiv bei 60-facher Vergrößerung die Ringkombination aus über 150 m Entfernung ohne Probleme ablesen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Erfassung des Codes per Fotografie oder Digiskopie. Wir werden also im Glücksfall Lebensgeschichten von Wanderfalken schreiben können – ohne Fang oder Totfund.

Das Schriftbild der deutschen Kennringe mit schwarzen Zeichen auf aluminiumfarbenem Hintergrund ist zukünftig: erster Buchstabe oder Zahl aufrecht stehend über die gesamte Ringhöhe (für die Wanderfalken aus Baden-Württemberg wird dies zunächst ein ‚P‘ sein!), die beiden folgenden Buchstaben sind um 90° Grad gedreht und von unten nach oben zu lesen (AA – ZZ). Der Kennring wird immer am rechten Bein des Vogels angelegt.

Auch in Zukunft wird das Schlupfhabitat des Vogels am linken Bein durch den sogenannten Habitatring, einen gefärbten Ring der Vogelwarte Radolfzell, angezeigt (rot für Felsen, gelb für Gebäude, grün für Baumbrutplätze und schwarz für Masten; zu sehen sind auf dem Foto die Laschenringe der Vogelwarte Hiddensee).
Auch in Zukunft wird weiterhin das Schlupfhabitat des Vogels am linken Bein durch den sogenannten Habitatring, einen gefärbten Aluminiumring der Vogelwarte Radolfzell, angezeigt (rot für Felsen, gelb für Gebäude, grün für Baumbrutplätze und schwarz für Masten; zu sehen sind auf dem Foto die Laschenringe der Vogelwarte Hiddensee).

Neben den Kennringen bekommt jeder Falke an das linke Bein wie bisher einen sogenannten Habitatring, einen farbig eloxierten Vogelwartenring, dessen Farbe das Schlupfhabitat kennzeichnet:

  • Rot – Fels- und Steinbruchbrutplätze
  • Gelb – Gebäudebrutplätze (auch Schornsteine, Funktürme, Brücken)
  • Grün – Baumbrutplätze
  • Schwarz – Brutplätze auf Gitterstrukturen (Strommasten)

Es ist bislang noch nicht entschieden, auf welche Art und Weise die Beobachtungen zukünftig koordiniert gesammelt werden. Wir bitten daher alle Beobachter, ihre Daten vorläufig entweder an die zuständigen Regierungsbezirksbetreuer der AGW oder aber per e-mail an AGW-Daten zu melden.

Juveniler Wanderfalke mit baden-württembergischem Kennring (Foto: M. Walter, 2015)
Juveniler Wanderfalke mit baden-württembergischem Kennring (Foto: M. Walter, 2015)

 

Vergifteter Wanderfalke: NABU stellt Strafanzeige

NABU fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft

Auf den Fildern wurde im Februar ein Wanderfalke tot aufgefunden. Jetzt steht fest: Der Vogel wurde vergiftet. Deshalb haben die AG Wanderfalkenschutz im NABU und der NABU bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Wie der Wanderfalke leiden auch andere Greifvögel wie der Rotmilan und der Habicht massiv unter illegaler Verfolgung und Vergiftungen. Nach Nordrhein-Westfalen ist Baden-Württemberg mittlerweile das Bundesland mit den meisten Greifvogeltötungen!

„Es ist uns wichtig, im Habichtjahr etwas für die Greifvögel zu erreichen. Wir fordern die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität, wie es sie in Nordrhein-Westfalen bereits gibt“, sagt der NABU-Landeschef Andre Baumann. Dort kämen nicht nur mehr Vergiftungsfälle von Greifvögeln ans Tageslicht, sondern Fälle würden auch besser aufgeklärt.

Einen Beitrag über aktuelle Greifvogelvergiftungen in Baden-Württemberg sendet das SWR-Fernsehen in den Abendschaunachrichten zwischen 19:30 und 20:00h in SWR 3. Der Beitrag steht auch im Netz unter diesem Link  zur Ansicht bereit.

Weitere Informationen finden sich unter diesem Link auf den Seiten des NABU Baden-Württemberg

Jahrestagung der AGW Nordrhein-Westfalen

Die AGW-NRW lädt am Sonntag, dem 22. März 2015 (Beginn: 10.00 Uhr), zu
ihrer diesjährigen Jahrestagung 2014 nach Recklinghausen
ein. Alle Informationen und das Tagungsprogramm finden Sie in der
Einladung.