Einen besonders gravierenden Fall illegaler Greifvogelverfolgung haben der NABU Baden-Württemberg und die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz am 21. Mai 2015 zur Anzeige gebracht. Zwar liegt der Fund von zwei toten Jungvögeln bereist nahezu ein Jahr zurück, aber erst kürzlich konnte durch die Analysen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) eine Vergiftung durch Chloralose nachweisen.
Bereits am 6. Juni 2014 wurden die beiden Wanderfalken in unmittelbarer Nähe des Brutplatzes im Landkreis Schwäbisch Hall tot aufgefunden, nachdem nur wenige Tage zuvor die insgesamt vier Jungvögel mit ihren Eltern nach dem Ausfliegen beobachtet werden konnten. Ein dritter Jungfalke und der weibliche Altvogel sind seit diesem Tag ebenfalls verschwunden, der vierte Jungvogel wurde fast leblos und krampfend im Gras aufgefunden und noch am Fundtag in einer Tierarztpraxis behandelt. Es ist davon auszugehen, dass der weibliche Altvogel einen vergifteten Beutevogel in den Horst eingetragen hat und neben ihr auch alle Jungvögel davon gefressen haben. Der überlebende Jungvogel wurde im NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen gepflegt und konnte am 14. Juni am Brutplatz wieder ausgewildert werden. Jedoch wurde er bereits am 30. Juli 2014 frischtot aufgefunden. Der männliche Altvogel lebt noch und ist am Brutplatz zu beobachten.
Da Wanderfalken sich nahezu ausschließlich von Vögeln ernähren, die sie in der Luft erbeuten, ist eine direkte Aufnahme von Rodentiziden oder Insektiziden in tödlicher Dosis durch den Wanderfalken ausgeschlossen. Es erscheint auch wenig wahrscheinlich, dass ein erbeuteter Vogel ohne direkte menschliche Einwirkung Rodentizide oder Insektizide in letaler Dosis für den Beutgreifer aufgenommen hat. Die Wanderfalken wurden darum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich mit Chloralose vergiftet und getötet.