„Vogel des Jahres“ hat im Jagdrecht nichts verloren!

Veröffentlicht am 04.11.2014

Der Habicht ist Vogel des Jahres 2015

Der NABU hat den Habicht zum Vogel des Jahres 2015 gekürt. Mit der Wahl des Habichts macht der NABU auf einen großen Erfolg, aber auch auf massive und anhaltende Probleme im Naturschutz aufmerksam. Ein fatales Zeichen in diesem Zusammenhang ist es, dass der Habicht wie auch der Wanderfalke in Baden-Württemberg weiterhin unter das Jagdrecht fallen sollen und somit die Jagdbehörde und nicht die Naturschutzverwaltung für diese Tierarten zuständig sein soll. Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des NABU.