Greifvogelvergiftungen melden!

Veröffentlicht am 21.11.2014

NABU bittet Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen und Wochen sind auch in Baden-Württemberg wieder Fälle bekannt worden, in denen Greifvögel und Eulen von Unbekannten vergiftet wurden. Trotz des strengen Schutzes, unter dem alle Greifvögel seit den 1970er Jahren stehen, werden immer wieder Fälle von illegalen Greifvogeltötungen bekannt. Allein in den Jahren 2004 bis 2014 wurden bundesweit mindestens 1130 Greifvögel gefangen, verletzt, getötet, abgeschossen oder ihre Bruten gestört oder vernichtet. Mindestens 18 Greifvogel- und 3 Eulenarten sind betroffen. Unter den bestätigten Opfern sind mindestens 559 Mäusebussarde, 126 Habichte und 103 Rotmilane, aber auch seltene Arten wie 32 Seeadler, 17 Uhus, 16 Wanderfalken und sogar je ein Schreiadler und ein Gänsegeier. Die Dunkelziffer ist sicher sehr viel höher!

Auch Baden-Württemberg gilt als eine der „Hochburgen“ der Greifvogel-Wilderei. Deshalb setzt der NABU  Landesverband Baden-Württemberg eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Der NABU-Landesverband prüft, Strafanträge zu stellen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, potenzielle Vergiftungsfälle zu melden und sehr vorsichtig im Umgang mit toten Vögeln zu sein.

Funde von toten oder kranken Greifvögeln und Eulen sollten der Polizei und/oder dem Veterinäramt gemeldet werden beziehungsweise umgehend in das nächstgelegene Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) zur Analyse gebracht werden. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter

http://www.ua-bw.de

Die Analysen werden von den Untersuchungsämtern kostenlos durchgeführt und der Einlieferer erhält umgehend die Analyseergebnisse zugesandt.

Eine vom Komitee gegen den Vogelmord, dem NABU und dem LBV herausgegebene Broschüre „Illegale Greifvogelverfolgung“ ist unter folgendem Link abrufbar:

Broschüre herunterladen

Dieser aktuelle Leitfaden enthält viele wertvolle Informationen und Hinweise für Zeugen, Vogelschützer und Ermittlungsbeamte.

Weitere Informationen und das Stuttgarter Memorandum gegen illegale Verfolgung von Greifvögeln in Baden-Württemberg finden Sie hier