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Jahresbericht 2016 der AGW Baden-Württemberg

Der aktuelle Jahresbericht 2016 der AGW Baden-Württemberg wurde an alle
Mitarbeiter verschickt und liegt nun auch zum Download bereit.

Erster Wanderfalke aus dem Südwesten mit Kennringen gesichtet

Foto: Marie France Christophe, Patrick Schaeffer und Olivier Steck (November 2016)

Erstmals seit Einführung des Kennringsystems 2015 wurde ein lebender Wanderfalke aus Baden-Württemberg fotografiert und identifiziert! Das weibliche Tier mit der Kennringkombination „P-BC“ (siehe Foto) wurde am 20. November 2016 von Marie France Christophe und Patrick Schaeffer (LPO Alsace) im Rheinhafen Strasbourg (Frankreich) erstmals beobachtet. Beringt wurde sie von Jürgen Becht am 30. Mai 2015 im Alter von 19 Tagen in Altbach (Landkreis Esslingen). An dem goldenen Vogelwartenring am linken Bein ist abzulesen, dass sie einer Gebäudebrut entstammt.

Wie auf dem Foto gut zu erkennen ist, ermöglichen die 2015 auch in Baden-Württemberg eingeführten Kennringe durch wenige große, auch aus größerer Distanz ablesbare Buchstaben auf dem Ring die eindeutige und individuelle Identifizierung eines Vogels. Beispielsweise lässt sich mit einem Spektiv bei 60-facher Vergrößerung die Ringkombination aus über 150 m Entfernung ohne Probleme ablesen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Erfassung des Codes per Fotografie oder Digiskopie. Wir werden also im Glücksfall Lebensgeschichten von Wanderfalken schreiben können – ohne Fang oder Totfund. Dies wird hoffentlich mit dem Altbacher Wanderfalkenweibchen und der Hilfe der französischen Kollegen aus Strasbourg gelingen!

 

Mit dem 2015 eingeführten, deutschlandweit einheitlichen Beringungsschema bekommt jeder Wanderfalke neben dem individuellen Kennring (rechts) wie bisher einen sogenannten Habitatring (links), einen farbig eloxierten Vogelwartenring, dessen Farbe das Schlupfhabitat kennzeichnet:

  • Rot – Felsen und Steinbrüche
  • Gelb – Gebäude (auch Schornsteine, Funktürme, Brücken)
  • Grün – Bäume
  • Schwarz – Strommasten

Wir bitten alle Beobachter, ihre Beobachtungen und Daten entweder an die zuständigen Regierungsbezirksbetreuer der AGW oder aber per e-mail an AGW-Daten zu melden.

 

Auch in Zukunft wird das Schlupfhabitat des Vogels am linken Bein durch den sogenannten Habitatring, einen gefärbten Ring der Vogelwarte Radolfzell, angezeigt (rot für Felsen, gelb für Gebäude, grün für Baumbrutplätze und schwarz für Masten; zu sehen sind auf dem Foto die Laschenringe der Vogelwarte Hiddensee).
Auch in Zukunft wird das Schlupfhabitat des Vogels am linken Bein durch den sogenannten Habitatring, einen gefärbten Ring der Vogelwarte Radolfzell, angezeigt (rot für Felsen, gelb für Gebäude, grün für Baumbrutplätze und schwarz für Masten; zu sehen sind auf dem Foto die Laschenringe der Vogelwarte Hiddensee).
Die neuen Kennringe: der erste Buchstabe oder Zahl steht aufrecht lesbar über die gesamte Ringhöhe (Baden-Württemberg: ab 2015 zunächst ein 'P'), die beiden folgenden Buchstaben sind um 90° Grad gedreht und von unten nach oben abzulesen. Die Kombination ist zweimal auf dem Ring zu sehen.
Die neuen Kennringe: der erste Buchstabe oder Zahl steht aufrecht lesbar
über die gesamte Ringhöhe (Baden-Württemberg: ab 2015 zunächst ein ‚P‘),
die beiden folgenden Buchstaben sind um 90° Grad gedreht und von unten
nach oben abzulesen. Die Kombination ist zweimal auf dem Ring zu sehen.

Mauerläufer im Schwarzwald 2016/2017

Aktuell sind wieder einzelne Mauerläufer im Südschwarzwald gesichtet worden. Aus diesem Anlass ist Daniel Kratzer gerade dabei, eine gezielte Nachsuche in allen geeigneten Biotopen des Schwarzwalds zu organisieren. Die gezielte Nachsuche mit mindestens einer (besser mehreren) Kontrollen pro Monat im Zeitraum von November bis Ende März sollte in möglichst vielen Kontrollgebieten erfolgen, die sich bis möglichst weit nach Norden erstrecken sollten. Alle Beobachtungen, aber auch die Negativ-Kontrollen sollen in ornitho.de gemeldet werden (bitte auch weitere felsbewohnende Arten wie Kolkrabe, Wanderfalke oder Uhu).

Weitere Informationen finden sich auf „Mauerläufer-Suche 2016/2017“ oder aber direkt bei Daniel Kratzer.
Wichtig!!!
Steinbrüche sind immer sensible Beobachtungsorte. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Ärger mit den Betreibern durch Fotografen/Beobachter
entsteht, deswegen bitte geschützt melden!! Selbst die Steinbrüche bitte auch nicht betreten !!!

Neue Mitteilungen der Arbeitsgruppe „Wanderfalkenschutz im Saarland“

Die 25 . Ausgabe der ab nun jährlich erscheinenden Mitteilungen der Arbeitsgruppe „Wanderfalkenschutz im Saarland“ steht zum download bereit. Neben den Brutberichten 2016 aus den Landkreisen des Saarlands finden sich zahlreiche Informationen über Wanderfalken, ihren Schutz und die fortgesetzte Bedrohungen durch Umweltkriminalität und versuchte Herabstufung ihres Schutzstatus.

 

Das nächste Jahrestreffen der Arbeitsgruppe „Wanderfalkenschutz im Saarland“ findet am 16. März 2017 satt.

51. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) Baden-Württemberg

Die Jahrestagung fand statt am

13. November 2016
Staatlichen Museum für Naturkunde
Karlsruhe

Alle Informationen, sowie das Tagungsprogramm finden Sie in der Einladung.

Wanderfalkenkalender 2017

Wanderfalken-Kalender

Ein AGW-Mitarbeiter aus Mannheim betreut seit über 20 Jahren den Brutplatz in der Mannheimer Konkordienkirche. Aus seinem reichhaltigen Bildmaterial hat er für 2017 einen Foto-Kalender im DIN A3 Querformat zusammengestellt, in dem der Jahresablauf der Brut und auch die nicht nur für Mannheim einmalige Dreier-Beziehung am Brutplatz dokumentiert sind.

Ein Großteil des Erlöses trägt zum Wiederaufbau des in den Kriegswirren verschollenen Ziergitters der an die Konkordienkirche grenzenden Mozartschule bei, deren Schüler alljährlich das Geschehen im Horst auf einem Bildschirm in der Aula der Schule verfolgen können.

Für 19.80 € ist der Kalender

Die Wanderfalken der Mozartschule Mannheim

im Buchhandel unter ISBN 978-3-86476-073-0 erhältlich.

32. Jahrestagung der „Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e. V.“

“Fortschritte in Eulenforschung und Eulenschutz in 40 Jahren AG Eulen”

uhu-jungvogel
Foto: Wolfgang Graef

Die diesjährige Jahrestagung der „Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. – AG Eulen“ findet vom 28.-30. Oktober 2016 im Bildungshaus Kloster Schöntal im Hohenlohekreis (KÜN) in Nordwürttemberg statt.

Die Tagungsankündigung der AG Eulen kann hier geladen werden, Anmeldeformulare sowie weitere Hinweise und Informationen können auf der Website der AG Eulen www.ageulen.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Tagungsgebühr beträgt 10.- Euro.

 

Zweifel an den Genehmigungsvoraussetzungen bei Greifvogelschauen, Vogelparks und Auffangstationen

Viele Greifvogelschauen und Vogelparks erfüllen nicht die Bedingungen für einen fachlich und formal korrekten Betrieb. Dazu äußerte sich nun die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Frau Dr. Cornelie Jäger: „Die unübersichtliche Rechtslage bei der Zurschaustellung geht häufig zulasten der Tiere“.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz hat immer wieder auf die zahlreichen Missstände der immer zahlreicher werdenden Schaufalknereien und Greifvogelshows hingewiesen. Insbesondere auch auf Betreiben der AGW hat nun die unabhängige Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragen die Vorgaben, die bei der Genehmigung von Greifvogelshows, -auffangstationen und ähnlichen Tierhaltungen beachtet werden müssen, im Sinne einer Hilfestellung für Behörden und Betroffene aufgearbeitet. Die vollständige Stellungnahme zur Rechtslage bei der Zurschaustellung von Greifvögeln und Eulen finden Sie hier.

Die Rechtslage sei laut der Landestierschutzbeauftragten Dr. Jäger sehr komplex, weil neben dem Tierschutzrecht das Jagd- und das Naturschutzrecht beachtet werden müssten. Viele Shows und Vogelparks benötigen beispielsweise eine Zoo-Genehmigung, an die hohe
Anforderungen geknüpft seien. Dazu gehören die nach Bundesnaturschutzgesetz §42 gestellten Forderungen, nach der sich ein Zoo beteiligen muss an

  • Forschungen, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich des Austausches von Informationen über die Arterhaltung, oder
  • der Aufzucht in Gefangenschaft, der Bestandserneuerung und der Wiederansiedlung von Arten in ihren Biotopen oder
  • der Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten.

Es muss nach Ansicht der AGW ernsthaft bezweifelt werden, dass viele Greifvogelschauen und Vogelparks auch nur eines der Kriterien hinreichend erfüllen. Es ist vielmehr die Frage aufzuwerfen, inwieweit diese Einrichtungen überhaupt dazu in der Lage sind, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Außerdem bräuchten viele Greifvogelhaltungen und Auffangstationen eine spezielle Ausnahmegenehmigung nach dem Jagdrecht. Aber auch die Haltebedingungen genügen oftmals nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. So wird beispielsweise explizit darauf hingewiesen, dass die noch von der Sachverständigengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 1995 erarbeiteten „Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ nicht mehr den hohen Anforderungen der EU-Zoorichtlinie genügen.

Für die AGW geht es insgesamt aber nicht nur um die rein formale Seite, sondern auch darum, dass in den Genehmigungsverfahren die Haltungsbedingungen für die Tiere bezüglich Gehege, Ausstattung und Versorgung sowie die sonstigen fachlichen Aufgaben, die sich aus der europäischen Zoo-Richtlinie ergäben, kritisch geprüft und bewertet würden.

Einige Falkner erschließen sich seit einigen Jahren einen neuen Markt und es ist landesweit eine starke Zunahme von Greifvogelparks, aber auch mobilen Schaustellern mit Greifvögeln, Falken und Eulen auf Jahrmärkten, bei Naturschutzveranstaltungen, in Schulen und bei vielen anderen Gelegenheiten zu beobachten. Nicht zuletzt werden die Veranstaltungen häufig unter der Rubrik Naturbildung und Umweltpädagogik angeboten. Der besonderen Faszination fliegender Greifvögel sind wir uns natürlich bewusst – auch wenn die Besucher solcher Veranstaltungen sich hierbei oft genug unwissentlich verführen lassen. Wer einen Blick hinter die Kulissen wirft, für den ergibt sich fast immer ein anderes, abstoßendes Bild. Häufig sind der Schutz des Individuums und die gesetzlich vorgeschriebenen Haltungsbedingungen nicht oder nur unzureichend gewährleistet. Die nun veröffentlichten Empfehlungen für Genehmigungsverfahren von Greifvogelshows, -auffangstationen und ähnlichen Tierhaltungen stellen ein wichtiges Werkzeug dar, um den Behörden in der unübersichtlichen Genehmigungspraxis Handlungsanleitungen und Argumentationshilfen zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten aber auch, dass die bestehenden Betriebe anhand der von der Landestierschutzbeauftragten vorgelegten Kriterien überprüft und durch regelmäßige, unangekündigte und sachkundige Kontrollen überwacht werden. Dazu gehört aber auch eine konsequente Verfolgung und Sanktionierung der Missstände.

4th International Peregrine Conference – Budapest, Hungary 2017

Nach den internationalen Konferenzen zum Thema Wanderfalken in Madison, (WI, USA) 1965, Sacramento (CA, USA) 1985 und Piotrowo/Poznan (Polen) 2007 findet die Vierte Internationale Wanderfalkenkonferenz vom 27. September bis 1. Oktober 2017 in Budapest (Ungarn) statt.

Alle Informationen, das (vorläufige) Tagungsprogramm sowie Hinweise zur Registrierung und Anreise finden Sie auf den Internetseiten der Veranstalter:

4th International Peregrine Conference

Arktische Wanderfalken neu in der Meldeliste der Avifaunistischen Kommission Baden-Württemberg

Die Avifaunistische Kommission Baden-Württemberg (AKBW) hat bereits im Februar 2016 die Meldeliste aktualisiert und Wanderfalken der in der eurasischen Arktis brütenden Unterart Falco peregrinus calidus aufgenommen. Somit werden alle Beobachter aufgerufen, Sichtungen dieser Unterart bei der AKBW zu melden.

Individuen der in den arktischen Regionen Europas und auch Asiens brütenden Wanderfalken zeigen sich als Wintergäste und Durchzügler vom Herbst bis in den späten April hinein wieder häufiger in Mitteleuropa. Es handelt sich dabei um explizite Langstreckenzieher der europäischen Subspezies F. p. peregrinus  oder aber der eurasischen Unterart F. p. calidus, die die Tundrenbereiche von Skandinavien bis nach Sibirien hinein besiedeln. Die Verbreitungsgebiete beider Unterarten überlappen sich und lassen eine breite Übergangszone mit gradueller Durchmischung erwarten. Demzufolge gestaltet sich die Bestimmung der beiden Unterarten im Feld oftmals als schwierig, insbesondere wenn nur Gefiedermerkmale zur Bestimmung herangezogen werden können. Bei adulten Falken ist dagegen eine sichere Herkunftsbestimmung durch sorgfältige Kontrolle der Hand- und Steuerfedern mit der Feststellung des jeweiligen Mauserzustandes möglich. Die Mauser des Großgefieders dieser adulten arktischen Gäste wird mehr als zehn Wochen später im Vergleich mit mitteleuropäischen Brutvögeln abgeschlossen. Juvenile arktische Wanderfalken weisen im ersten Herbst und Winter keinerlei Mauserlücken auf, so dass nur die traditionellen Kennzeichen die Bestimmung der Unterartenzugehörigkeit erlauben. Für immature Falken ist der Mauserstand vermutlich noch kein sicheres Erkennungsmerkmal.

Die genauen Bestimmungshinweise finden sich in einer neuen Publikation der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg:

WEGNER, P., & G. KERSTING (2016): Lassen sich arktische Wanderfalken als Wintergäste und Durchzügler in Mitteleuropa sicher bestimmen? Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg 32: 53 – 62. Download.

Alle Meldungen, möglichst mit Belegfotos, sollten unmittelbar an die AKBW weitergeleitet werden:

Dr. Jan Daniels-Trautner
Hexentalstr. 7
79249 Merzhausen
Email

Auf den Seiten der AKBW finden sich weitere Informationen und auch das Meldeformular. Zudem wird das Taxon F. p. calidus bei ornitho.de geführt, so dass Meldungen auch dort registriert werden können.